AGB's

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


§ I. Definitionen

1. Vereinbarte Arbeit. Der Ausdruck «vereinbarte Arbeit» bezeichnet das Ergebnis einer von mazy-pictures für den Kunden, gemäß der zwischen den Parteien getroffenen Abmachung, geleistete Arbeit.
2. Drohnenpilot. Der «Drohnenpilot» ist die für die Leistung der vereinbarten Arbeit beauftragte Person.
3. Kunde. Der «Kunde» ist die Person, die die vereinbarte Arbeit bei mazy-pictures bestellt.
4. Parteien. Die « Parteien » sind der Kunde und mazy-pictures.
5. Werk. Jede Wiedergabe der vereinbarten Arbeit in analoger oder digitaler Form auf einem Datenträger, Online-Speicher (Server, Cloud) oder anderen Trägern von Bildern, gilt als «Werk» der vereinbarten Arbeit.


§ II. Leistung der vereinbarten Arbeit

1. Vorbehältlich schriftlicher Vorgaben des Kunden bleibt die Gestaltung der vereinbarten Arbeit voll und ganz dem Ermessen des Drohnenpiloten
überlassen. Insbesondere steht ihm die alleinige Entscheidung über die technischen und situationsbedingte Gestaltung, unter Einhaltung der
Gesetzlichen Vorgaben, zu.
2. Bei der Ausführung der vereinbarten Arbeit kann mazy-pictures Hilfspersonen ihrer Wahl einsetzen.
3. Die Technik, welche für die vereinbarte Arbeit nötig ist, ist in der Verantwortung von mazy-pictures.
4. Vorbehältlich gegensätzlicher schriftlicher Vereinbarung ist der Kunde dafür verantwortlich, dass die zur vereinbarten Arbeit nötigen Orte und
die Einverständniserklärung der umliegenden Parteien, Betreff Datenschutz, rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5. Verschiebt der Kunde ein gefixtes Datum weniger als drei Tage (72 Stunden) vor dem Termin auf ein späteres Datum oder kommt er seinen Verpflichtungen gemäß Ziffer II.4. nicht nach, so hat mazy-pictures Anspruch auf eine Entschädigung von 50% des Honorars, welches für die Ausführung des ausgefallenen Auftrags geschuldet wäre.
6. Das zwischen den Parteien vereinbarte Honorar ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zu bezahlen. Nach einer Mahnung kommt der Kunde in Verzug. Bei einer 2. Mahnung hat mazy-pictures Anspruch auf 10% des in Rechnung gestellten Honorars, jedoch mindestens CHF 50.00 für die entstandenen Aufwände.

§ III. Haftung von mazy-pictures

1. Das Ziel von mazy-pictures ist es, das bestmögliche Resultat zugunsten der vereinbarten Arbeit zu erzielen. mazy-pictures haftet nur für vorsätzliches und grobfahrlässiges Verhalten. Es kann keine Haftung für technische Mängel der Ausrüstung, die während des Auftrags auftreten, oder für einen Ausfall des Drohnenpiloten, sei es durch Unfall oder Krankheit, übernommen werden. Die Haftungsbeschränkung gilt auch für Hilfspersonen, die durch mazy-pictures eingesetzt werden.
2. Der Kunde hat seine Mängelrüge innerhalb von fünf Werktagen ab Lieferdatum des Werks der vereinbarten Arbeit schriftlich zu beanstanden, ansonsten gilt die vereinbarte Arbeit als genehmigt und es können keine Ansprüche mehr geltend gemacht werden.
3. Kann der Drohnenpilot die vereinbarte Arbeit wetterbedingt (z.B. Regen, Schnee, Starkwind, Nebel) oder anderen höheren Gewalten nicht durchführen, kann mazy-pictures dafür nicht die Haftung übernehmen.


§ IV. Rücktritt des Kunden

1. Der Kunde kann bis drei Tage (72 Stunden) vor einem vereinbarten Termin den Auftrag ohne Kostenfolge stornieren.
2. Ist eine Stornierung oder eine fehlende Stornierung der vereinbarten Arbeit unter den 72 Stunden vor dem Termin, hat mazy-pictures Anrecht auf eine Entschädigung von 50% des Honorars, welches für die Ausführung des ausgefallenen Auftrags geschuldet wäre.

§ V. Verwendung der vereinbarten Arbeit durch den Kunden

1. Nur der Kunde ist berechtigt, im Rahmen der mit mazy-pictures getroffenen Vereinbarung von der vereinbarten Arbeit Gebrauch zu machen. Ohne gegenseitige schriftliche Vereinbarung ist der Kunde nicht berechtigt, Dritten das Recht auf Verwendung der vereinbarten Arbeit zu überlassen.
2. Der Kunde hat bei der mit mazy-pictures bestimmten Verwendung des Werks der vereinbarten Arbeit den Copyright-Vermerk von mazy-pictures in geeigneter Form zu erwähnen. Bei Weglassung des Vermerks schuldet der Kunde zusätzlich zum vereinbarten Honorar eine Entschädigung im Umfang von 50% des Honorars, welches für die widerrechtliche Verwendung der vereinbarten Arbeit zu bezahlen wäre.
3. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes vom 9. Oktober 1992 über das Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (URG) bleiben vorbehalten.


§ VI. Verwendung der vereinbarten Arbeit durch mazy-pictures

1. mazy-pictures behält das Recht, die vereinbarten Arbeit in jeder Form  (insbesondere im Internet) zu veröffentlichen, sie Dritten zugänglich zu machen, Dritten eine ausschließliche oder nicht ausschließliche Lizenz zur Verwendung der vereinbarten Arbeit zu gewähren oder Dritten das Werk der vereinbarten Arbeit zu übergeben. Dieses Recht unterliegt jedoch der vorherigen Zustimmung des Kunden. Der Kunde verpflichtet sich, seine Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu verweigern; der Kunde, der seine Zustimmung nicht ausdrücklich und schriftlich innerhalb von 30 Tagen seit dem Bewilligungsgesuch von mazy-pictures verweigert oder einschränkt, gilt als mit der jeweiligen Verwendung einverstanden.
2. Im Falle der Verwendung der vereinbarten Arbeit durch mazy-pictures im Sinne des vorstehenden Absatzes hat sich mazy-pictures zu vergewissern, dass durch die beabsichtigte Verwendung kein Recht Dritter an der Abbildung von Personen, Gütern oder Orten verletzt wird.
3. Referenzen: mazy-pictures hat das Recht, insbesondere in Veröffentlichungen (Internet, Drucksachen), bei Ausstellungen und bei Gesprächen mit potentiellen Kunden auf die Zusammenarbeit mit dem Kunden und auf die für ihn geschaffene vereinbarte Arbeit hinzuweisen.


§ VII. Anwendbares Recht und Gerichtsstand

1. Auf Verträge zwischen dem Kunden und mazy-pictures ist ausschließlich schweizerisches Recht anwendbar, auch bei Lieferungen ins Ausland.
2. Ausschließlicher Gerichtsstand bildet der Wohnsitz des Geschäftsinhaber von mazy-pictures, gleich geltend auch für Kunden aus dem Ausland.